PRAXIS  FÜR  HYPNOSETHERAPIE  |  NORA KROHN  
 

Zahlt die Krankenkasse?


Beweggründe und Hintergrundinformationen

Kurze Antwort auf die Frage "Übernimmt meine Krankenkasse die Honorare?": Sehr oft, und gerade bei psychotherapeutischen Leistungen und insbesondere hypnosetherapeutische Verfahren, leider nicht oder nur teilweise... und das ist bei vielen Klienten mit vorherigem administrativem Aufwand und Wartezeiten verbunden... und zahlt sich oft leider nicht so aus, wie es zuvor angenommen wurde.

Heilpraktiker sind grundsätzlich nicht befugt, mit Krankenkassen abzurechnen. D.h. jemand, der Leistungen bei einem Heilpraktiker in Anspruch genommen hat, zahlt die Kosten immer erst einmal selbst.

Die Erstattungsmoral von Krankenkassen und Beihilfen ist leider leider nicht sehr unterstützend, trotz oft überzeugend formulierter Aussagen vor Vertragsabschluss. All zu oft höre ich Sätze wie "Ich hab da so eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker." oder "Meine Kasse hat gesagt, sie übernimmt Heilpraktikerkosten"... Liest man sich dann die Verträge so richtig durch, wenn man es wirklich in Anspruch nehmen möchte, erfährt man dann etwas ganz anderes als zuvor angenommen und erwartet.

Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Leistungen gesetzlicher Krankenkassen. Mitunter werben sie aber mit "Übernahme von Heilpraktikerkosten" oder "Bonuspunkten, die auch für Heilpraktiker einsetzt werden könnten". Dass es sich - da soweit ich bisher erfahren habe - nicht um psychotherapeutische und insbesondere hypnotherapeutische Verfahren handelt, wird dabei nicht erwähnt, so dass gesetzlich Versicherte in dem Annahme sind, alles beim Heilpraktiker wird übernommen.

Die Erstattungsmodalitäten von Beihilfen, Privat- und Zusatzversicherungen variieren derart stark, dass unmöglich einzuschätzen ist, wer was und ob überhaupt erstattet. Sie entscheiden nach eigenen Kriterien über die Anerkennung und Erstattung von Heilpraktikerleistungen, auf die kein Heilpraktiker Einfluss hat, und sind zudem von den abgeschlossenen Verträgen abhängig, so dass unmöglich vorher einzuschätzen ist, ob und was von Ihren Versicherungsträgern erstattet werden könnte. Zudem hat i.d.R. dann noch der zuständige Sachbearbeiter einen individuellen Ermessensspielraum. D.h. wenn er gewisse Dinge nachvollziehen kann, dann hat der Versicherte mehr Glück, wenn nicht, dann weniger.

Mögliche Kostenträger und Krankenlassen legen bei einer Kostenerstattungsprüfung ausnahmslos das sog. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde. Das klingt zunächst seriös und korrekt, ist aus meiner Sicht jedoch irreführend: Das GebüH von 1985 ist nämlich lediglich eine Orientierung (also nicht bindend) für Heilpraktikerhonorare, die anhand damaliger Durchschnittswerte errechnet und seitdem nicht mehr angepasst wurde. Zudem enthält das GebüH nur die üblichen Verfahren und Vorgehensweisen von 1985.

Viele der danach bekannt gewordenen und anerkannten Verfahren sind nicht als Leistungsziffer erfasst und damit auch nicht abrechenbar. Lange Termine, wie z.B. in der Hypnosetherapie, sind unmöglich mit dem GebüH darzustellen. Das macht ein wirtschaftliches Arbeiten heute absolut unmöglich! Daher müssen (und dürfen) Heilpraktiker Einzelbeträge und Kostensätze anheben und mit Faktoren arbeiten, um ihr berechtigtes Honorar zu berechnen.

Krankenkassen erstatten oft nur, wenn sie denn erstatten, bis zu den im GebüH ausgewiesenen Höchstsätzen. Durch die notwendige "eigenmächtige" Anpassung der Heilpraktiker können Einzelbeträge, aus denen sich das Honorar je Termin zusammensetzt, aber deutlich über die Höchstsätze gehen. In meinem ganz persönlichen Arbeiten, wäre eine Preisberechnung nach GebüH deutlich höher als die pauschale Abrechnung nach Zeit basierend auf meinem Stundenhonorar.

Der Klient zahlt auch diesen Betrag nach GebüH erst einmal selbst. Dann reicht er ein und weiß erst nach der Bearbeitung, ob überhaupt und wieviel von welcher psychotherapeutischen Ziffer/ Leistung erstattet wird. Oft bleibt dann doch eine ziemlich große Differenz zwischen meinem Rechnungsbetrag, den der Klient in jedem Fall an mich zahlt und dem Betrag, den er, wenn überhaupt, von der Kasse erstattet bekommt. Für viele zahlt es sich nicht aus: Großer Aufwand vorher, Entscheid bei mir für den teureren "GebüH-Tarif" und erst einmal mehr zahlen, Rechnung einreichen und dann enttäuscht auf mehr sitzen bleiben, als man angenommen hätte...

Für den einen oder anderen stellt sich vielleicht die Frage: "Ja, warum bietet Nora Krohn nicht einfach beide Optionen an?" Ganz ehrlich und ganz banal: Auch für mich stellt es einen administrativen Mehraufwand dar, der sich bisher für niemanden ausgezahlt hat. Und daher habe ich mich nach einiger Zeit dafür entschieden, Interessierten und Hilfesuchenden mehr Termine anzubieten und weniger am PC zu sitzen und dieses unklare Krankenkassen-Erstattungs-System mit eher wenig Erfolg für meine Klienten zu bedienen. Oft habe ich Klienten versucht zu erläutern bzw. nachträglich erläutern müssen, wie was warum entschieden wurde und es hat niemanden befriedigt.

Zudem hat das bewusste "Selbstzahler-Sein" und mit Selbstzahlern arbeiten einfach auch andere Vorteile, die bereits an anderen Stellen erwähnt wurden, als nur den günstigeren Preis im Vergleich zur Abrechnung nach GebüH.

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