gültig für meine Praxis ab 01.10.2022 lt. Änderungen des IfsG
✓ Termine im wichtigen persönlichen Kontakt sind jederzeit möglich
✓ Kein Nachweis von Getestet-Geimpft-Genesen
✓ Ausnahmen von der Mund-Nase-Bedeckungs-Pflicht (FFP2 oder gleichwertig): wenn das Tragen dieser der Behandlung entgegensteht; mit ärztlichem Attest; bis 14. Lebensjahr; bei Sprech- und Hörproblemen
✓ Wir gemeinsam halten uns an die allgemein üblichen, bekannten und schon immer selbstverständlichen Vorgehensweisen zur Vermeidung von Ansteckungen jeglicher Art. (Hust-Schnaub-Nies-Etikette; Händereinigung; regelmäßige Lüftung, frühzeitige Terminabsage bei Erkrankung etc.)
Bei Fragen, Unklarheiten oder Unsicherheiten bitte früh-/rechtzeitig melden, denn derzeit kann sich das "Wer darf was und wo unter welchen Voraussetzungen" sehr schnell ändern und für Verwirrung sorgen... Gesetzestexte und Anlagen sind für diejenigen, die sie betreffen, umsetzen und anwenden sollen, schwer verständlich geschrieben, enthalten viele und schwer logisch nachvollziehbare Ausnahmeregelungen und sorgen für Verwirrung. Ich bin sehr bemüht, auf dem Laufenden zu bleiben, bei den zuständigen Behörden und Verbänden nachzufragen (, was aufgrund von Überlastung dieser teils etwas dauern kann.) und hier best- und schnellstmöglich zu informieren, sollte mein Praxis- und Terminablauf von verpflichtenden Maßnahmen betroffen sein.
... ist für mich allgemein und in meiner Praxis schon immer selbstverständlich! Der Vollständigkeit halber sei erwähnt: